1. August 2011
25. Januar 2010
Aufsehenerregende Rechtsprechungsänderungen zum Beginn von 2010
| EStG 1990 § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 4 Abs. 1 Satz 3 DBA-Belgien Art. 7, Art. 12 Abs. 3, Art. 13 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 |
| Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08 |
| Vorinstanz: FG Köln vom 18. März 2008 1 K 4110/04 (EFG 2009, 259) |
Parallel zu dieser Entscheidung hat der BFH (Urteil v. 17.7.2008 I R 77/06, BStBl II 2009, 464) vor kurzem auch seine Rechtsprechung zur „finalen Entnahme“ aufgegeben. Danach sollten die in einem einzelnen Wirtschaftsgut angesammelten stillen Reserven sofort erfasst werden, wenn das Wirtschaftsgut aus dem Inland in eine ausländische Betriebsstätte überführt wurde.
| EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Sätze 1 und 2 |
| Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 |
| Vorinstanz: FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186) |
Endlich geklärt: Frist für Antragsveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich) beträgt 3+4 Jahre, also insgesamt 7 Jahre.
Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ aus Neustadt an der Weinstraße hat mit einer Revision beim Bundesfinanzhof erreicht, dass Antragsveranlagungen wie Pflichtveranlagungen sieben Jahre rückwirkend eingereicht werden können. Bisher wurden Antragsveranlagungen bis maximal 2005 angenommen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die mit einer Steuererstattung rechnen, bisher jedoch ihre Erklärungen bis einschließlich 2003 noch nicht abgegeben haben, dies mit Hinweis auf das aktuelle BFH-Urteil vom 12.11.2009, VI R 1/09 nachzuholen.
12. Januar 2010
Linktipp: Steueränderungen von A-Z auf den Webseiten des Haufe Verlags
Auf den Seiten des Hauf-Verlags können Sie sich zum Top-Thema "Steueränderungen 2010 von A bis Z" über folgende Neuregelungen informieren:
- Anlagevermögen
- Beschränkte Einkommensteuerpflicht
- Betriebsprüfung
- Bilanzierung
- Einkommensteuer
- Entgeltnachweis ELENA
- Erbschaftsteuer
- Faktorverfahren
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
- Grunderwerbsteuer
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Investitionszulage
- Ist-Besteuerung
- Kfz-Steuer
- Kindergeld, Kinderfreibetrag
- Krankenkassenbeiträge
- Mantelkauf
- Ort der Lieferung
- Ort der sonstigen Leistung
- Realsplitting
- Rückstellungen
- Rürup-Rente
- Sachbezugswerte
- Sammelantragsverfahren
- Steuerhinterziehung
- Steuerliche Wahlrechte
- Umsatzsteuersatz
- Veröffentlichungspflicht
- Versorgungsausgleich
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgepauschale
- Vorsteuer-Vergütungsverfahren
- Zinsschranke
- Zusammenfassende Meldung
30. Oktober 2008
BilMoG verschiebt sich
Das Gesetzgebungsverfahren zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verzögert sich. Unter anderem wegen der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Expertenanhörung im Rechtsausschuss erst für den 17.12.2008 angesetzt, so dass die Verabschiedung des BilMoG wahrscheinlich erst im ersten Quartal 2009 erfolgen kann. Mit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG und der 2. und 3. Lesung im Bundestag wird von Fachleuten nicht mehr vor Februar bzw. März 2009 gerechnet. Die aktuellen Entwicklungen sprechen somit deutlich für eine Verabschiedung des BilMoG erst in 2009.
Eine Verschiebung der Anwendung des BilMoG um ein Jahr wird von einschlägigen Expertenkreisen auch in aktuellen Stellungnahmen befürwortet. Insbesondere das IDW hat in seinem Schreiben vom 26.09.08 an den Rechtsausschuss ein Inkrafttreten der meisten (nicht aller) BilMoGVorschriften erst ab 2010 vorgeschlagen.
Für die Praxis hat diese Entwicklung den Nachteil, dass eventuell gewünschte neue Bilanzierungsregeln erst ein Jahr später als erwartet angewandt werden können.
Die Vorteile der Verschiebung liegen jedoch in der konkreteren Ausgestaltung der Übergangsregelungen durch den Gesetzgeber sowie einer angemessenen Vorlaufzeit für die Umsetzung des BilMoG im Rechnungswesen der Unternehmen.
Banken und Lobbyverbände haben sich vor dem Hintergrund des erforderlichen Zeitbedarfs für die Schaffung der Voraussetzungen im Rechnungswesen zur Umsetzung der neuen Vorschriften ebenfalls für eine Verschiebung der BilMoG-Anwendung ausgesprochen.
NEU: 17.12.2008: Expertenanhörung im Rechtsausschuss
NEU: Verabschiedung 1. Quartal 2009 (bisher: Herbst 2008)
NEU: In Kraft: vor. 1.1.2010 (bisher: 1.1.2009).
23. Oktober 2008
Muster und Hilfen zur GmbH-Reform 2008
Muster
Gründung einer klassischen Einpersonen-GmbH mit individueller, kurzer Satzung
Gründung einer klassischen Mehrpersonen-GmbH mit individueller, langer Satzung
Gründung einer Einpersonen GmbH mit Musterprotokoll
Gründung einer Mehrpersonen-GmbH mit Musterprotokoll
Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit kurzer, individueller Satzung
Gründung einer Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit individueller, langer Satzung
Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll
Gründung einer Mehrpersonen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll
Gesonderte Belehrung eines GmbH Geschäftsführers
Verkauf und Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
Anmeldung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft
28. Juli 2008
Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2007 in Euro
Seit über 30 Jahren beobachtet und analysiert das Bundesinstitut für Berufsbildung die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Hierzu wurde eine "Datenbank Ausbildungsvergütungen" aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen Vergütungen für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand zu ermitteln. Einbezogen in die Datenbank sind derzeit 185 Ausbildungsberufe in den alten und 151 Berufe in den neuen Ländern.
Die einschlägige Unterseite ist: http://www.bibb.de/de/783.htm
Hier die direkten Links zu den Tabellen für 2007:
über die durchschnittlichen monatlichen Ausbildungsvergütungen 2007 in den einzelnen Ausbildungsjahren und im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer.
Beachte aber die allgemeinen Hinweise zu den Tabellen auf der oben angegebenen Seite.
20. Juli 2008
Richtsatzsammlung der Steuerverwaltung für das Kalenderjahr 2007
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Hier eine Downloadmöglichkeit:
Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2007/08
Im Prüfungsjahr 2007/08 haben 2.394 von insgesamt 4.006 Teilnehmern das staatliche Steuerberaterexamen bestanden.
Das sind knapp 60 Prozent Erfolgsquote.
Mit dieser Quote lag der Anteil der erfolgreichen Kandidaten damit klar über dem Durchschnitt der letzten fünf Prüfungsjahrgänge. Dieser betrug im Zeitraum 2002/03 – 2006/07 48,8 Prozent.
Der Anteil der Examensteilnehmer mit abgeschlossenem Hochschulstudium lag im Prüfungsjahr 2007/08 mit 2.861 bei 71,4 Prozent.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 81.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.
Quelle: Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer
19. Juli 2008
Aktuelle Rechengrößen für die Sozialversicherung seit 1.1.2008
siehe auch www.burkes.de/Personalwesen und Arbeitsrecht
Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung)
- West: 43.200 €/Jahr
- Ost: 43.200 €/Jahr
Versicherungspflichtgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung)
- West: 48.150€/Jahr
- Ost: 48.150 €/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze (Renten- und Arbeitslosenversicherung):
- West: 63.600 €/Jahr
- Ost: 54.000 €/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft):
- West: 78.600 €/Jahr
- Ost: 66.600 €/Jahr
Bezugsgröße:
- West: 29.820€/Jahr
- Ost: 25.200 €/Jahr
15. Juli 2008
Statistische Zahlen
1. Ergebnisse der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2007
Zusammengefasst sind hier die beiden Termine 2006/2 und 2007/1
Zugelassene Teilnehmer: 1464
Es gibt 7 Notenstufen, die in Worten ausgedrückt werden
sehr gut: 0%
gut: 2,23 % (29 Teilnehmer)
vollbefriedigend: 13,63 %
befriedigend: 31,64 %
ausreichend: 35,41 %
nicht bestanden: 17,09 %
Hinweis: die Durchfallquote liegt in der ersten juristischen Staatsprüfung weit höher (etwa ein Drittel); von den übrig Bleibenden bestehen die meisten die zweite Staatsprüfung.
2. Zugelassene Anwälte, bundesweit:
2008: 146.910 Anwälte
Zum Vergleich:
2000: 104.067 Anwälte
1990 (mein erstes Jahr als Anwalt): 56.638 Anwälte
1980 (Beginn meines Studiums): 36.077 Anwälte
3. Statistik Freie Berufe
Statistiken über Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind schwer aufzufinden, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Überraschenderweise liefert hier die BRAK umfassende Zahlen:
Rechtsanwälte: 146.910
Steuerberater: 70.927
StB-Gesellschaften 7.563
Wirtschaftsprüfer: 13.206
WP-Gesellschaften: 2.444